Geboosterte ohne Testpflicht
Presse Team, 25.01.2022
Geboosterte ohne Testpflicht
WITTENBERG/MZ - Die Landesregierung hat die aktuelle Eindämmungsverordnung bis zum 28. Januar verlängert. Es gibt aber eine wesentliche Änderung: Geboosterte sind beim 2-G-PlusModell künftig bereits ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Darüber informiert der Kreissportbund auf seiner Homepage. Demnach bleibt das sportliche Training im Freien ohne Zugangsbeschränkungen möglich. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen kann unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht, sowie dem Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen Sport getrieben werden. Für Wettkämpfe im Freien bleibt es bei der 3G-Regel (GeimpftGenesen-Getestet). Beim organisierten Sportbetrieb (Training und Wettkampf) in geschlossenen Räumen gilt generell ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell. Nur Genesene oder vollständig Geimpfte haben Zutritt zum Indoor-Sport.
Quelle:MZ