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Abbruch oder Annullierung

Presse Team, 02.03.2021

Abbruch oder Annullierung

Abbruch oder Annullierung?

2.3.21: Vor dem 06. März: Welche Entscheidung fällt der FSA auf der Vorstandssitzung?

In der abgelaufenen Woche bat der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) zum Austausch mit den Vereinen auf Landesebene. Da aufgrund der Vorgaben übergeordneter Instanzen aktuell nicht davon auszugehen ist, noch die Hinrunde der Saison 2020/21 final abzuschließen, scheint auch diese Spielzeit vor dem Ende zu stehen. Und auch in diesem Jahr drängt sich wieder die Gretchenfrage auf, soll ein Abbruch oder eine Annullierung erfolgen. 


In den Video-Konferenzen war häufig von einem Abbruch-Szenario zu hören, bei dem es weder Auf- noch Absteiger geben soll. Dies ist allerdings formell laut den Ausschreibungen des FSA nicht möglich. Dort ist unter Paragraph 2.6 der Ausschreibung für das Spieljahr 2020/21 zu lesen:

"Muss das Spieljahr aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer und nicht beinflussbarer Ereignisse vorzeitig beendet werden, so ist Staffelsieger und Aufsteiger, wer zum Zeitpunkt der Beendigung:

a) im Fall der gleichen Anzahl gewerteter Meisterschaftsspiele aller Mannschaften in einer Spielklasse die meisten Punkte erzielt hat bzw.

b) im Fall einer ungleichen Anzahl gewerteter Meisterschaftsspiele den höchsten Punktequotienten erzielt hat. Der Punktequotient einer Mannschaft wird ermittelt, indem die zum Zeitpunkt der Beendigung des Spieljahres erzielten Punkte durch die Anzahl der bis dahin ausgetragenen Spiele geteilt werden."

Annullierung wohl unvermeidbar

Eine Beendigung des Saison ist de facto der angesprochene Abbruch. Sollte sich der Verbandsvorstand am kommenden Samstag für eine Beendigung der Saison entscheiden, so müsste anders als im Vorjahr auch eine Wertung mit Auf- und Absteigern vorgenommen werden. Während man z.B. im KFV Saalekreis eine Mindestanzahl an Saisonspielen, dort müssen 50 Prozent der Spiele absolviert sein, aufgeführt hat, damit die Quotientenregelung greifen kann, fehlt dieser Zusatz beim FSA. Da allerdings eine sportliche Wertung zu einem solch frühen Zeitpunkt der Saison, in der Landesklasse 7 hat der BSC Laucha erst vier Begegnungen ausgetragen, nicht vertretbar wäre, kann im Grunde nur eine Annullierung der Saison 2020/21 erfolgen. Diese ist in der Ausschreibung allerdings nicht vorgesehen, kann aber durch den Verbandsvorstand herbeigeführt werden, da es in der Spielordnung des FSA heißt:

"Kann eine Spielrunde aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können durch den Verbandsvorstand des FSA abweichende Regelungen getroffen werden."

Dann hätte die Saison 2020/21 nicht stattgefunden und es gäbe dann weder Auf- noch Absteiger. Im Landespokal hingegen hätte der FSA, wie schon im Vorjahr praktiziert, die Option, einen Teilnehmer für den höheren Pokal-Wettbewerb (DFB-Pokal) zu melden. Dies gestattet die Pokal-Ausschreibung des Deutschen Fußballbund.

Die Kreisfachverbände können ungeachtet der Entscheidung am kommenden Samstag völlig eigenständig über die weiteren Fortlauf der Spielzeit 2020/21 entscheiden.


Quelle:MZ