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Rekommunalisierung des Bauhofs: Jetzt wird zurückgerudert

Presse Team, 18.10.2017

Rekommunalisierung des Bauhofs: Jetzt wird zurückgerudert

Rekommunalisierung des Bauhofs Jetzt wird in Oranienbaum-Wöritz zurückgerudert

Von Sabine Wesner 17.10.17, 11:57 Uhr

Henry Eichner (re.) und Frank Gottschling sowie ihre Kollegen vom Eigenbetrieb Kommunalservice Oranienbaum betreuen nicht nur die städtischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Rathäuser. Wie hier in der Kakauer Kesselgasse werden auch Grünanlagen gepflegt und Bäume beräumt.

Foto:

Thomas Ruttke

Oranienbaum -

Rekommunalisierung heißt das Schlagwort, mit dem sich derzeit nicht nur die Stadträte in Oranienbaum-Wörlitz beschäftigen. Dort hat der Stadtrat beschlossen, den Eigenbetrieb Kommunalservice Oranienbaum-Wörlitz bis zum Jahresende zu rekommunalisieren.

Nachfolger der Bauhöfe

Das kommunale Eigengewächs, das letztlich nichts anderes ist, als der Nachfolger der beiden 2001 aus den damals noch eigenständigen Städten Oranienbaum und Wörlitz ausgegliederten Bauhöfe, soll wieder unter die Fittiche der Stadtverwaltung kommen.

„Ab 1. Januar 2018 wird der Eigenbetrieb Kommunalservice Oranienbaum-Wörlitz organisatorisch an das Liegenschafts- und Gebäudemanagement angegliedert“, informiert Bürgermeister Uwe Zimmermann (Linke) über den am 1. September vom Stadtrat gefassten Beschluss. Nun wurde der Hauptausschuss damit beauftragt, dafür alles vorzubereiten.

Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, warum die Stadt zurückrudert. „Einerseits erhoffen wiruns davon effektivere Strukturen, andererseits könnte eventuell langfristig auch Personal durch Altersübergang eingespart werden“, sagt das Stadtoberhaupt und schiebt sofort nach, dass es mit der Umstrukturierung keine Entlassungen geben wird.

Neues Umsatzsteuergesetz für Kommunen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ist die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gemeinschaftsrechts neu geregelt. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von bis zu vier Jahren - also bis zum 31. Dezember 2020 - eingeräumt. Danach können Kommunen oder Landkreise dem Finanzamt gegenüber einmalig erklären, dass sie die bis zum 31. Dezember 2015 geltende Regelung für sämtliche vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwenden möchten. Eine Beschränkung auf einzelne Bereiche oder Leistungen ist nicht zulässig.

Der Wettbewerbsvorteil kommunaler Betriebe hat damit ein Ende, freuen sich Handwerk, Wirtschaft und Gewerbe. Unternehmen, die sich im Besitz von Städten und Gemeinden befinden, müssen dann auch Umsatzsteuer zahlen.

„Für die derzeit 18 Mitarbeiter des Eigenbetriebes ändert sich durch die Überführung zurück in die kommunale Verwaltung nichts“, sagt Zimmermann. „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben ja ohnehin alle ihre Arbeitsverträge mit der Stadt. Und die werden auch nicht geändert. Weder was die Zahl des Personals noch die Höhe der Vergütung angeht“, sagt der Bürgermeister und hofft, damit den derzeit kursierenden wilden Gerüchten den Wind aus den Segeln zu nehmen.

„Das Vorhaben ist besonders einfach, weil der Eigenbetrieb kein Sonderbetriebsvermögen der Stadt ist und auch keine eigene Rechtspersönlichkeit“, erklärt das Stadtoberhaupt. Zwar wurde der Oranienbaumer Eigenbetrieb 2001 in eine GmbH umgewandelt, doch mit dem Zusammenschluss mit Wörlitz und den anderen zehn Gemeinden zur Stadt Oranienbaum-Wörlitz und der Bildung des gemeinsamen Eigenbetriebs Kommunalservice ist die rechtliche Hülle der GmbH an die heutige Tourismusgesellschaft übergegangen. „Das war ein langer und komplizierter Prozess, der aber schon länger abgeschlossen ist“, so der Bürgermeister.

„Billiger wird es dadurch allerdings nicht“, warnt Zimmermann vor falschen Hoffnungen. Da sowohl das Personal als auch die Technik bleibt, könne von Einsparungen auch keine Rede sein. Die Mitarbeiter werden sich nach wie vor um die technische Betreuung der kommunalen Einrichtungen kümmern. „Die Pflege und Unterhaltung unserer sieben Kindertagesstätten, zwei Grundschulen, zwei Rathäuser und sechs Friedhöfe beliebt die Hauptaufgabe. Dazu kommen noch zahlreiche Grünanlagen und Bäume, um die sich die Leute vom Kommunalservice kümmern.

Vorbereitet bis 2020

Mit der Rekommunalisierung sei man allerdings auch auf das geänderte Steuergesetz für Kommunen vorbereitet (siehe auch „neues Steuergesetz). „Spätestens ab 2020 unterliegen alle Kommunen - außer für die rein hoheitlichen Aufgaben - der Steuerpflicht und müssen, wie auch die Unternehmen, Umsatzsteuer zahlen. Auch das war für uns ein Grund, der neuen Gesetzgebung vorzugreifen und den Eigenbetrieb wieder direkt an die Verwaltung anzudocken“, erklärt Zimmermann.

Er weiß, dass sich derzeit viele Kommunen mit dem Thema befassen und zumindest einen Teil der einst ausgegliederten Eigenbetriebe - vor allem aus Gründen der Effektivität - wieder zurück in die kommunale Verwaltung holen wollen. (mz)

– Quelle: http://www.mz-web.de/28604490 ©2017 – Quelle: http://www.mz-web.de/28604490 ©2017


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